Bis 2005 war es der Bundesgrenzschutz, der die Seegrenzen in der Nord- und Ostsee auf See überwachte.
Zunächst hatten sie den Auftrag zur Grenzsicherung erhalten, der in Laufe der Zeit immer spezieller würde.
Später übernahmen sie schutzpolizeiliche Aufgaben und bekamen immer mehr Kompetenz für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
Sie kontrollieren die unerlaubte Einreise des Grenzüberschreitenden des Schiffverkehrs und bekämpfen die Kriminalität auf See.
Der Bundesgrenzschutz ermittelte aber auch gegen Verstöße der Umweltbestimmungen, wie das unerlaubte Einleitens von Schadstoffen ins Meer, sowie die Straftaten außerhalb des Küstenmeeres gegen die Umwelt.
Zu den weiteren Aufgaben des Bundesgrenzschutz gehören auch die Überwachung der Fangquote, der Meeresbergbau und den Unterwasserarbeiten.
Zur Überwachung werden täglich nicht nur die Schiffe sondern auch Hubschrauber eingesetzt.
Ab 2005 wurde der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei unbenannt.
Mit moderner Technik und qualifizierten Personal kommen die Zielgerechten Einsatzkonzepte seitens der Bundespolizei gegen die Kriminalität zum Einsatz.
Verstöße werden ermittelt, ausgewertet und Gutachten erstellt wie z.b. bei Kollision eines Schiffes.
Bei Brandbekämpfung, Leckabwehr und erste Hilfe bei Notsituationen kann die Bundespolizei See durch spezielle Ausbildung Hilfestellung leisten.
Sie sind nicht nur auf See sondern auch in der Luft und auf Land tätig.
Schutz der Seegrenzen heute
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